Der Makler und das Widerrufsrecht

Viel Verwirrung bringt die neue EU-Verbraucherrechtrichtlinie: Seit 13.06.2014 müssen auch Makler ihre Kunden, z.B. Kaufinteressenten, über ihr Widerrufsrecht belehren, wenn der Erstkontakt über das Telefon oder das Internet zustande gekommen ist.
 Kaum ist das Gesetz in Kraft getreten, herrscht große Verwirrung. Eigentlich wollte man doch nur einen Besichtigungstermin vereinbaren oder nur weitere Informationen zur Immobilie?
 Wir verstehen das!

Brune Immobilien - Der Makler und das WiderrufsrechtDiejenigen, die schon einmal z.B. bei Ebay gekauft oder bestellt haben, haben auch bereits mit der Widerrufsbelehrung zu tun gehabt. Bei jedem Abschluss, der über das Internet (oder Telefon) zustande kommen soll, muss der Internetkäufer VORHER mit einem Klick bestätigen, dass er die Widerrufsbelehrung gelesen hat.
 Nichts anderes passiert nun beim Immobilienmakler!
 Wenn Sie über Telefon oder Internet mit uns Kontakt aufnehmen, müssen wir Sie nach der neuen EU-Verbraucherrechtrichtlinie über Ihr Widerrufsrecht belehren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gesetzeskonform arbeiten und wir daher gemeinsam mit Ihnen nun diesen Weg gehen müssen.
 Bei uns gilt allerdings nach wie vor: Gezahlt wird nur, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Versprochen ist versprochen!

Übrigens: Viele unserer Verkaufsangebote sind inzwischen für den Käufer provisionsfrei