Energieberatung

Energieausweis (Energieberatung)Seit 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Hier ist u. a. die Einführung eines Energieausweises, der die Energieeffizienzklasse (A+ bis H), die den Energieverbrauch verschiedener Immobilien vergleichbar machen soll, geregelt (ähnlich wie bei Haushaltsgeräten). Somit ist die Vorlage eines Energieausweises bei Vermietung und Verkauf Pflicht und bei Nichteinhaltung ist die Erhebung von Bußgeldern möglich.

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